Causa Nord
Vorteile Causa Nord
Causa Nord — Vorteile

Was eine Beratung bei Causa Nord ausmacht

Arbeitsrechtliche Einschätzungen ohne Umwege — klar im Ausdruck, fair im Preis, unabhängig in der Empfehlung.

Zurück zur Startseite
Überblick

Sechs Merkmale, die den Unterschied machen

Fachlicher Fokus

Ausschliesslich Arbeits- und Beschäftigungsrecht — keine Allroundkanzlei, sondern ein ausgewiesenes Fachgebiet.

Pauschalhonorare

Feste Preise in Schweizer Franken, vorab vereinbart — kein offener Stundenaufwand ohne Ihr Wissen.

Darstellung aller Wege

Kein Drängen in Richtung Klage. Einvernehmliche Wege werden gleichwertig aufgezeigt.

Regionale Verwurzelung

Kenntnis der Praxis der Arbeitsgerichte im Kanton St. Gallen und angrenzenden Kantonen.

Anwaltliches Geheimnis

Umfassendes Berufsgeheimnis ohne Ausnahme — auch für unverbindliche Erstgespräche.

Verständliche Sprache

Unsere Einschätzungen sind so formuliert, dass Sie ohne juristische Vorkenntnisse damit arbeiten können.

Details

Was das im Alltag bedeutet

Fachkompetenz im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges Gebiet. Neben dem OR sind zahlreiche Spezialgesetze relevant — das ArG, das BPG bei Bundesangestellten, kollektivrechtliche Vereinbarungen, und eine umfangreiche Bundesgerichtspraxis. Wer dieses Recht ausschliesslich betreibt, kennt die aktuellen Entwicklungen und kann realistische Einschätzungen liefern.

  • Spezialisierung auf individuelles Arbeitsvertragsrecht
  • Kenntnis der Schweizer Bundesgerichtspraxis
  • Regelmässige Weiterbildung im Fachgebiet

Strukturierte Arbeitsweise

Jedes Mandat beginnt mit einer sorgfältigen Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Wir arbeiten nach einem internen Ablauf, der sicherstellt, dass keine relevanten Punkte übersehen werden — von Fristen über Formvorschriften bis zu vertraglichen Besonderheiten.

  • Schriftliche Einschätzung für jede Prüfungsleistung
  • Klar strukturierte Zusammenfassung der Befunde
  • Folgegespräch im Pauschalpreis eingeschlossen

Beratung ohne Verkaufsdruck

Wir haben kein Interesse daran, ein einfaches Anliegen auszuweiten. Wenn Ihre Situation eine kurze Einschätzung erfordert, bleibt es dabei. Wir sprechen es offen an, wenn weitere Schritte sinnvoll erscheinen — aber wir drängen niemanden dazu.

  • Keine unnötigen Erweiterungen des Mandats
  • Aufzeigen von Alternativen zur Klage
  • Klare Kostenübersicht vor Auftragserteilung

Planbare Kosten

Unsere drei Standardleistungen haben feste Pauschalpreise in Schweizer Franken. Das Honorar wird vor Beginn der Arbeit schriftlich vereinbart. Nachträgliche Anpassungen ohne Ihr Einverständnis finden nicht statt.

  • Vertragsprüfung: CHF 340
  • Beratung Kündigung / Abfindung: CHF 560
  • Hinweisgeberschutz-Konsultation: CHF 420

Messbares Ergebnis

Am Ende jeder Leistung steht ein konkretes Ergebnis: eine schriftliche Stellungnahme, ein Memo oder eine Zusammenfassung der besprochenen Optionen. Sie verlassen die Beratung nicht mit dem Gefühl, mehr Fragen zu haben als zuvor.

  • Schriftliche Unterlagen nach jedem Mandat
  • Klare Handlungsoptionen statt allgemeiner Eindrücke
  • Weiterverwertbares Dokument für Ihre eigene Nutzung
Vergleich

Causnord vs. typisches Angebot

Was häufig als Standard gilt — und wo wir bewusst einen anderen Weg gehen.

Merkmal Typische Kanzleien Causa Nord
Honorarmodell Stundensatz (offen) Pauschale, vorab vereinbart
Fachgebiet Allgemeine Praxis Ausschliesslich Arbeitsrecht
Schriftliche Stellungnahme Mündlich oder kostenpflichtig extra Im Pauschalpreis eingeschlossen
Darstellung alternativer Wege Selten proaktiv Standardmässig
Regionale Gerichtspraxis Generisch St. Gallen, Ostschweiz
Erstgespräch Häufig gebührenpflichtig Unverbindlich und kostenfrei
Alleinstellungsmerkmale

Was Sie so nicht überall finden

Workbench Guide

Jede Mandantin und jeder Mandant erhält beim Erstkontakt eine kurze, schriftliche Übersicht über den typischen Ablauf — was wann passiert, was von wem erwartet wird und welche Zeitspannen realistisch sind.

Memo als persönliches Dokument

Bei der Hinweisgeberschutz-Konsultation erhalten Sie ein schriftliches Memo ausschliesslich für Ihren privaten Gebrauch — nicht für Behörden oder Arbeitgeber gedacht, sondern als Entscheidungsgrundlage für Sie allein.

Kein Interessenkonflikt

Wir treten nicht gleichzeitig als Mediator und Parteivertreter auf. In einer Sache vertreten wir eine Seite — und wechseln das nicht.

Angebote für beide Seiten

Sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende werden beraten — was uns erlaubt, die Perspektive der Gegenseite in unsere Einschätzung einzubeziehen, ohne deren Interessen zu vertreten.

Kanzleiprofil

Zahlen und Zugehörigkeiten

350+

Beratungsmandate

Abgeschlossene Mandate seit Kanzleigründung

8+

Jahre Erfahrung

Im Bereich individuelles Arbeitsvertragsrecht

3

Zugelassene Anwälte

Nach BGFA zugelassen, Kanton St. Gallen

SAV

Mitglied

Schweizerischer Anwaltsverband

Überzeugt? Oder noch Fragen?

Ein kurzes Gespräch oder eine E-Mail reicht aus, um zu klären, ob wir für Ihr Anliegen die richtige Anlaufstelle sind.

Beratung anfragen