Was eine Beratung bei Causa Nord ausmacht
Arbeitsrechtliche Einschätzungen ohne Umwege — klar im Ausdruck, fair im Preis, unabhängig in der Empfehlung.
Zurück zur StartseiteSechs Merkmale, die den Unterschied machen
Fachlicher Fokus
Ausschliesslich Arbeits- und Beschäftigungsrecht — keine Allroundkanzlei, sondern ein ausgewiesenes Fachgebiet.
Pauschalhonorare
Feste Preise in Schweizer Franken, vorab vereinbart — kein offener Stundenaufwand ohne Ihr Wissen.
Darstellung aller Wege
Kein Drängen in Richtung Klage. Einvernehmliche Wege werden gleichwertig aufgezeigt.
Regionale Verwurzelung
Kenntnis der Praxis der Arbeitsgerichte im Kanton St. Gallen und angrenzenden Kantonen.
Anwaltliches Geheimnis
Umfassendes Berufsgeheimnis ohne Ausnahme — auch für unverbindliche Erstgespräche.
Verständliche Sprache
Unsere Einschätzungen sind so formuliert, dass Sie ohne juristische Vorkenntnisse damit arbeiten können.
Was das im Alltag bedeutet
Fachkompetenz im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges Gebiet. Neben dem OR sind zahlreiche Spezialgesetze relevant — das ArG, das BPG bei Bundesangestellten, kollektivrechtliche Vereinbarungen, und eine umfangreiche Bundesgerichtspraxis. Wer dieses Recht ausschliesslich betreibt, kennt die aktuellen Entwicklungen und kann realistische Einschätzungen liefern.
- Spezialisierung auf individuelles Arbeitsvertragsrecht
- Kenntnis der Schweizer Bundesgerichtspraxis
- Regelmässige Weiterbildung im Fachgebiet
Strukturierte Arbeitsweise
Jedes Mandat beginnt mit einer sorgfältigen Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Wir arbeiten nach einem internen Ablauf, der sicherstellt, dass keine relevanten Punkte übersehen werden — von Fristen über Formvorschriften bis zu vertraglichen Besonderheiten.
- Schriftliche Einschätzung für jede Prüfungsleistung
- Klar strukturierte Zusammenfassung der Befunde
- Folgegespräch im Pauschalpreis eingeschlossen
Beratung ohne Verkaufsdruck
Wir haben kein Interesse daran, ein einfaches Anliegen auszuweiten. Wenn Ihre Situation eine kurze Einschätzung erfordert, bleibt es dabei. Wir sprechen es offen an, wenn weitere Schritte sinnvoll erscheinen — aber wir drängen niemanden dazu.
- Keine unnötigen Erweiterungen des Mandats
- Aufzeigen von Alternativen zur Klage
- Klare Kostenübersicht vor Auftragserteilung
Planbare Kosten
Unsere drei Standardleistungen haben feste Pauschalpreise in Schweizer Franken. Das Honorar wird vor Beginn der Arbeit schriftlich vereinbart. Nachträgliche Anpassungen ohne Ihr Einverständnis finden nicht statt.
- Vertragsprüfung: CHF 340
- Beratung Kündigung / Abfindung: CHF 560
- Hinweisgeberschutz-Konsultation: CHF 420
Messbares Ergebnis
Am Ende jeder Leistung steht ein konkretes Ergebnis: eine schriftliche Stellungnahme, ein Memo oder eine Zusammenfassung der besprochenen Optionen. Sie verlassen die Beratung nicht mit dem Gefühl, mehr Fragen zu haben als zuvor.
- Schriftliche Unterlagen nach jedem Mandat
- Klare Handlungsoptionen statt allgemeiner Eindrücke
- Weiterverwertbares Dokument für Ihre eigene Nutzung
Causnord vs. typisches Angebot
Was häufig als Standard gilt — und wo wir bewusst einen anderen Weg gehen.
| Merkmal | Typische Kanzleien | Causa Nord |
|---|---|---|
| Honorarmodell | Stundensatz (offen) | Pauschale, vorab vereinbart |
| Fachgebiet | Allgemeine Praxis | Ausschliesslich Arbeitsrecht |
| Schriftliche Stellungnahme | Mündlich oder kostenpflichtig extra | Im Pauschalpreis eingeschlossen |
| Darstellung alternativer Wege | Selten proaktiv | Standardmässig |
| Regionale Gerichtspraxis | Generisch | St. Gallen, Ostschweiz |
| Erstgespräch | Häufig gebührenpflichtig | Unverbindlich und kostenfrei |
Was Sie so nicht überall finden
Workbench Guide
Jede Mandantin und jeder Mandant erhält beim Erstkontakt eine kurze, schriftliche Übersicht über den typischen Ablauf — was wann passiert, was von wem erwartet wird und welche Zeitspannen realistisch sind.
Memo als persönliches Dokument
Bei der Hinweisgeberschutz-Konsultation erhalten Sie ein schriftliches Memo ausschliesslich für Ihren privaten Gebrauch — nicht für Behörden oder Arbeitgeber gedacht, sondern als Entscheidungsgrundlage für Sie allein.
Kein Interessenkonflikt
Wir treten nicht gleichzeitig als Mediator und Parteivertreter auf. In einer Sache vertreten wir eine Seite — und wechseln das nicht.
Angebote für beide Seiten
Sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende werden beraten — was uns erlaubt, die Perspektive der Gegenseite in unsere Einschätzung einzubeziehen, ohne deren Interessen zu vertreten.
Zahlen und Zugehörigkeiten
350+
Beratungsmandate
Abgeschlossene Mandate seit Kanzleigründung
8+
Jahre Erfahrung
Im Bereich individuelles Arbeitsvertragsrecht
3
Zugelassene Anwälte
Nach BGFA zugelassen, Kanton St. Gallen
SAV
Mitglied
Schweizerischer Anwaltsverband
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Ein kurzes Gespräch oder eine E-Mail reicht aus, um zu klären, ob wir für Ihr Anliegen die richtige Anlaufstelle sind.
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